Angebotsbedingungen für MAZING World
Stand: 31.01.2026
1. Definitionen
„AI Apps“ sind Teil von MAZING World und bezeichnen die unter der Domain world.mazingxr.com (sowie zugehörigen Subdomains) bereitgestellten Software-Module und Tools, die künstliche Intelligenz nutzen, um Inhalte zu erstellen, zu bearbeiten oder zu analysieren.
„Anwender“ ist der im Einzelvertrag definierte Vertragspartner der MAZING GmbH.
„Anzeigeobjekte“ sind optimierte fotorealistische 3D-Objekte, die als Teil von MAZING World gelten und beim Anwender angezeigt werden.
„Augmented Reality“ ist die Verbindung aus realen Abbildern, meist Kameraaufnahmen, und virtuellen Abbildern.
„Credits“ bezeichnet die Währungseinheiten innerhalb der AI Apps, die für die Generierung von Inhalten verbraucht werden.
„Einzelvertrag“ ist der Bestellschein oder das Angebot, in dem der bestellte Service festgelegt ist.
„Initiale Laufzeit“ ist die anfängliche Vertragslaufzeit, die in einem Einzelvertrag vereinbart wird.
„Input“ sind alle Daten, Texte, Bilder, 3D-Modelle oder sonstigen Informationen, die der Anwender in die AI Apps eingibt oder hochlädt, um ein Ergebnis zu generieren.
„MAZING World“ (vormals MAZINGXR Solution) ist die von der MAZING GmbH betriebene Software-Plattform. Sie umfasst: a) die Standardsoftware zur Visualisierung von 3D-Modellen auf Webseiten und in Augmented Reality (MAZINGXR); b) die von MAZING GmbH entwickelten und bereitgestellten Funktionen zur Erstellung digitaler Inhalte mittels künstlicher Intelligenz (AI Apps). Der Begriff schließt Updates ein, jedoch keinerlei kundenspezifische Modifikationen oder Add-ons zur Software, sofern nicht anders vereinbart.
„Named User Lizenz“ (Benannter Nutzer) bezeichnet eine Lizenzform, bei der der Zugang zur Software genau einer natürlichen Person zugeordnet ist.
„Output“ sind die von den AI Apps generierten visuellen Inhalte, 3D-Modelle, Texte oder sonstigen Ergebnisse, die auf Basis des Inputs erstellt wurden.
„Plattform- und Hostinggebühr“ ist die in einem Einzelvertrag vereinbarte Gebühr. Sie vergütet nicht nur die technische Speicherung (Hosting), sondern insbesondere die Berechtigung zum Zugriff auf die Plattform (SaaS-Lizenz), die Credits für AI Apps und die Nutzung der Services von MAZING World.
„Service“ ist der Zugriff auf und die Nutzung der Funktionalitäten der Software durch die bereitgestellten Links und Logins gemäß den Regelungen des Vertrages.
„Service Level Agreement (SLA)“ beschreibt die Verfügbarkeit der Software und die zugehörigen Supportleistungen (Ziffer 12).
„Subservices“ sind jene Funktionen, die von Betriebssystemen auf Endgeräten (insbesondere Smartphones) bereitgestellt werden.
„Updates“ sind sämtliche neuen Versionen, Releases, sonstige Fehlerbeseitigungen und Patches, die MAZING GmbH im Rahmen der Wartungs- und Supportleistungen als Teil des Service zur Verfügung stellt.
„Verkehrsübliche Sorgfalt“ ist die Anwendung der Sorgfalt, die die Empfängerpartei auch beim Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen derselben Art walten lässt, mindestens jedoch die angemessene Sorgfalt.
„Vertrauliche Informationen“ sind Informationen der jeweils anderen Partei einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen, die sich auf den Betrieb, das technische oder kommerzielle Know-how, Vorgaben, Erfindungen, Verfahren oder Initiativen, Pläne, Produktinformationen, Informationen zur Preisgestaltung, Entwürfe, Betriebsgeheimnisse, Software, Unterlagen, Daten oder Informationen beziehen, die bei ihrer Mitteilung a) klar als „vertraulich“ oder „geschützt“ oder ähnlich bezeichnet oder gekennzeichnet sind, oder b) bei mündlicher oder bildlicher Mitteilung zum Zeitpunkt der Mitteilung als vertraulich bezeichnet werden.
„Wartungs- und Supportleistungen“ sind die technischen Leistungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit (Hosting) im Umfang des jeweiligen Einzelvertrages. Wartungs- und Supportleistungen werden nicht für Drittapplikationen erbracht.
2. Gegenstand der Bedingungen
MAZING GmbH stellt dem Anwender den Zugriff auf und die Nutzung der Funktionalitäten und Inhalte der Plattform MAZING World zur Verfügung. Der Service und die dafür vereinbarte Plattform- und Hostinggebühr umfassen den Zugang zu und die Nutzung der Funktionalitäten von MAZING World (einschließlich XR und AI Apps), die Bereitstellung von Credits gemäß Einzelvertrag, die Wartungs- und Supportleistungen sowie die dargestellten Inhalte im jeweils im Einzelvertrag vereinbarten Umfang.
3. Einzelvertrag
Ein Einzelvertrag gilt an dem Tag als vom Anwender angenommen, an dem dieser den jeweiligen Einzelvertrag schriftlich oder elektronisch unterschreibt und an MAZING GmbH übermittelt, oder seine Einwilligung anderweitig durch das Bestätigen eines „Ich akzeptiere“-Feldes oder eine ähnliche elektronische Annahmemethode erklärt. Diese Bedingungen gelten auch für zusätzliche Leistungen wie Installation, Integration, Parametrisierung und Anpassung von MAZING World an Bedürfnisse des Anwenders sowie die Entwicklung, Optimierung und Verwaltung der Anzeigeobjekte.
4. Bereitstellung
4.1 Nach Annahme des Einzelvertrages durch den Anwender stellt MAZING GmbH dem Anwender gemäß den im Einzelvertrag geregelten Lieferbedingungen per E-Mail die Zugänge zu MAZING World bereit.
4.2 Der Service gilt mit der Bereitstellung der Zugänge gemäß Ziffer 4.1 als erstmalig bereitgestellt.
5. Plattform- und Hostingleistungen
5.1 Die Wartungs- und Bereitstellungsleistungen sind essenzieller Bestandteil von MAZING World und werden als Plattform- und Hostinggebühr ausgewiesen.
5.2 MAZING GmbH ist berechtigt, die Leistungen während der Vertragslaufzeit in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren und den Anwender auf Anpassungen nach eigener Wahl per E-Mail hinzuweisen. MAZING GmbH stellt sicher, dass infolge der Aktualisierung bei vernünftiger Betrachtung keine Verringerung des Leistungsumfangs und keine unzumutbare Änderung eintritt. Etwaige Kündigungsrechte der Parteien bleiben unberührt.
6. Zugang zu MAZING World
6.1 Der MAZING GmbH stehen im Verhältnis zum Anwender alle Rechte (insbesondere Schutzrechte) an MAZING World, der Dokumentation sowie den Weiterentwicklungen zu.
6.2 MAZING GmbH gewährt dem Anwender während der Vertragslaufzeit das nicht exklusive, nicht übertragbare und weltweite Recht, auf die in Ziffer 2 definierten Leistungen zuzugreifen und diese für eigene Zwecke im Umfang des Einzelvertrages zu nutzen.
7. Nutzung von MAZING World und Named User Lizenz
7.1 Das Recht zur Nutzung von MAZING World beschränkt sich auf die Verwendung für eigene Zwecke des Anwenders. Eine weitergehende Verwertung oder Verwendung für andere Unternehmen oder Organisationen ist unzulässig.
7.2 Das Recht zur Nutzung besteht nur im jeweils einzelvertraglich vereinbarten Umfang. Dort können die Parteien insbesondere Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl von Aufrufen, generierten AI-Inhalten oder Zugangslinks vereinbaren.
7.3 Named User Policy (Lizenzbeschränkung): Der Zugriff auf MAZING World erfolgt auf Basis personengebundener Lizenzen (Named User). Das bedeutet: (a) Ein Benutzerkonto darf ausschließlich von einer einzigen, namentlich bestimmten natürlichen Person genutzt werden. (b) Die Weitergabe von Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) an Dritte oder andere Mitarbeiter des Anwenders (Account Sharing) ist untersagt. (c) Eine Übertragung der Lizenz auf eine andere Person ist nur zulässig, wenn der ursprüngliche Nutzer die Nutzung dauerhaft einstellt (z. B. bei Ausscheiden aus dem Unternehmen).
7.4 MAZING GmbH ist berechtigt, in den Service technische Vorkehrungen zu integrieren, die es ermöglichen, die Einhaltung der vereinbarten Nutzungsbeschränkungen (insbesondere Account Sharing und Credit-Verbrauch) zu überwachen. Dabei werden keine Inhalte des Anwenders offengelegt. Auf schriftliche Anfrage wird dem Anwender ein schriftlicher Bericht über die festgestellten Ergebnisse zur Verfügung gestellt.
7.5 Der Anwender kann den festgestellten Ergebnissen binnen dreißig (30) Tagen ab Erhalt widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt als festgestellt, dass der Anwender den Service außerhalb des vereinbarten Nutzungsumfangs eingesetzt hat. In diesem Fall wirkt MAZING GmbH mit dem Anwender an der Anpassung der tatsächlichen Nutzung auf den im Einzelvertrag definierten Umfang zusammen. Kommt trotz angemessener Bemühungen keine Einigung zustande, ist MAZING GmbH berechtigt, zusätzliche Gebühren auf Basis der aktuellen Preisliste geltend zu machen oder die Bereitstellung der Leistung zurückzuhalten.
8. AI Apps: Input, Output und Credits
8.1 Natur der AI Apps: Der Anwender nimmt zur Kenntnis, dass die AI Apps auf probabilistischen Algorithmen basieren. Dies bedeutet, dass (i) Outputs fehlerhaft, ungenau oder unvollständig sein können und (ii) Outputs nicht zwangsläufig einzigartig sind und andere Nutzer ähnliche Ergebnisse erhalten können.
8.2 Rechte am Input: Der Anwender behält alle Rechte an seinem Input. Er gewährt MAZING GmbH ein weltweites, nicht exklusives und gebührenfreies Recht, den Input zu speichern, zu kopieren und zu verarbeiten, soweit dies für die Bereitstellung der Services und die Generierung des Outputs erforderlich ist. Eine Nutzung des Inputs zum Training oder zur Verbesserung von KI-Modellen erfolgt derzeit nicht, weder durch von MAZING GmbH selbst betriebene noch durch extern eingebundene KI-Modelle. Sollte MAZING GmbH künftig dazu übergehen, Input zur Verbesserung eigener KI-Modelle zu nutzen, wird der Anwender vorab informiert und kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen (Opt-out); im Einzelvertrag kann eine solche Nutzung auch von vornherein vollständig ausgeschlossen werden. Der Anwender garantiert, dass er über alle notwendigen Rechte am Input verfügt und dieser keine Rechte Dritter verletzt.
8.3 Rechte am Output: Soweit nach geltendem Recht zulässig und vorbehaltlich der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Gebühren überträgt MAZING GmbH dem Anwender alle Eigentums- und Nutzungsrechte an dem für ihn generierten Output. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Eigentums- und Nutzungsrechte am Output bei MAZING GmbH; mit Eingang der vollständigen Zahlung gehen sie auf den Anwender über. Der Anwender ist für die Nutzung des Outputs und die Einhaltung geltender Gesetze selbst verantwortlich. MAZING GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Ähnlichkeit von Outputs mit Werken Dritter.
8.4 Verantwortung: Es obliegt allein dem Anwender, den Output vor der Verwendung auf Richtigkeit, Angemessenheit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
8.5 Credit-System: (a) Die Nutzung der AI Apps erfolgt auf Basis von Credits. Dem Anwender wird im Einzelvertrag ein monatliches Kontingent an Credits zugewiesen. (b) Erneuerungszyklus: Sofern im Einzelvertrag nicht explizit abweichend als Jahreskontingent vereinbart, erneuern sich die Credits jeweils zum Beginn eines neuen Abrechnungsmonats. (c) Verfall: Monatliche Credits verfallen am Ende des jeweiligen Monats ersatzlos. Bei vereinbarten Jahreskontingenten gelten die im Einzelvertrag festgelegten Regelungen zu Laufzeit und Verfall. (d) Erschöpfung: Ist das Credit-Kontingent vor Ablauf des Zeitraums erschöpft, ist keine weitere Generierung von Inhalten möglich, bis der neue Zeitraum beginnt oder ein kostenpflichtiges Zusatzpaket erworben wird.
8.6 Professional Services (Massenerstellung): Soweit MAZING GmbH im Rahmen von Professional Services beauftragt wird, Inhalte (Bilder, 3D-Modelle) in Masse für den Anwender zu erstellen, gilt ergänzend: (a) Der Anwender stellt sicher, dass sämtlicher bereitgestellter Input rechtmäßig erworben wurde und keine Rechte Dritter verletzt. (b) MAZING GmbH prüft den Input nicht auf Rechte Dritter. Der Anwender trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des Inputs und der beabsichtigten Nutzung. (c) Der Anwender stellt MAZING GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Erstellung oder Verwendung der im Rahmen der Professional Services erstellten Inhalte resultieren.
9. Rechte von MAZING GmbH
MAZING GmbH ist berechtigt, auf Grundlage einer elektronischen Anpassungsmitteilung, die mindestens einen (1) Monat vorab zu übermitteln ist, die Zugangslinks zu ändern, sofern dies für den Anwender unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist.
10. Rechte und Pflichten des Anwenders
10.1 Der Anwender steht für Handlungen und Unterlassungen seiner Nutzer und verbundenen Unternehmen wie für eigene Handlungen und Unterlassungen ein und verpflichtet diese zur vertragsgemäßen Nutzung von MAZING World. Es ist dem Anwender untersagt, MAZING World oder dessen Inhalte zu lizenzieren, zu verkaufen, zu verleasen, zu vermieten oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Anwender unterhält angemessene Sicherheitsstandards für die Nutzung von MAZING World. Er ist allein verantwortlich für die Bereitstellung und Aufrechterhaltung seiner Netzwerk- und Telekommunikationsanbindungen sowie für sämtliche Probleme und Verzögerungen, die sich hieraus ergeben. Über jeden unbefugten Zugriff oder eine unbefugte Nutzung wird er MAZING GmbH unverzüglich in Kenntnis setzen.
10.2 Der Anwender stellt sicher, dass er und seine Nutzer im Rahmen der Nutzung von MAZING World keine Viren einführen, speichern, verteilen oder übermitteln. Er trägt weiters dafür Sorge, dass keine Inhalte eingeführt, gespeichert, verteilt oder übermittelt werden, die (i) unangemessen sind oder (ii) rechtsverletzend sind, Urheberrechte verletzen, sonst unrechtmäßig sind oder unrechtmäßige oder rechtsverletzende Aktivitäten ermöglichen. Dies gilt insbesondere auch für den Input, der in die AI Apps eingespeist wird. Im Fall einer Verletzung dieser Vorgaben ist MAZING GmbH berechtigt, Inhalte, bei denen sie nach eigener Einschätzung annimmt, dass es sich um unangemessene Inhalte handelt, zu entfernen. Das Recht zur Kündigung des Einzelvertrages aus wichtigem Grund (Ziffer 14.2) bleibt unberührt.
10.3 Der Anwender stellt MAZING GmbH von sämtlichen Schäden, Kosten und sonstigen Aufwendungen frei, die sich aus der Verletzung dieser Ziffer 10.2 durch den Anwender ergeben.
10.4 Der Anwender ist für die Überwachung der Nutzung von MAZING World in seinem Bereich verantwortlich und meldet MAZING GmbH Unregelmäßigkeiten unverzüglich und schriftlich.
10.5 Der Anwender versichert, dass er alle erforderlichen Rechte an den übermittelten Fotos, 3D-Modellen, Inputs oder sonstigen Materialien besitzt und MAZING GmbH deren Nutzung zur Erstellung und Einbindung von 3D- und AR-Modellen sowie zur Verarbeitung durch die AI Apps erlaubt. Er stellt MAZING GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unberechtigten Nutzung resultieren.
10.6 Integration und Rückbau: Soweit MAZING GmbH Integrationsleistungen (z. B. Einbindung in Webshops wie Shopify, WooCommerce) erbringt, obliegt die Sicherung des Shopsystems vor Beginn der Arbeiten dem Anwender. MAZING GmbH haftet nicht für Schäden, Datenverluste, Funktionsstörungen oder Inkompatibilitäten am Shopsystem oder der Webseite des Anwenders, die im Zuge der Integration entstehen, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der MAZING GmbH. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anwender allein für die Entfernung sämtlicher Skripte, Code-Schnipsel, Plugins und Verknüpfungen von MAZING World auf seinen Webseiten verantwortlich. MAZING GmbH schuldet keinen Rückbau und keine Deinstallation.
11. Verknüpfungen zu Subservices und Drittanbietern
MAZING World kann Verknüpfungen zu Web-Services enthalten, die von Drittanbietern auf externen Webseiten angeboten werden und den Nutzungsregelungen dieser Drittanbieter unterliegen. MAZING GmbH vermittelt nur den technischen Zugriff auf Inhalte derartiger eingebundener Websites; für deren Inhalte sind ausschließlich diese Drittanbieter verantwortlich.
12. Service Level Agreement
12.1 MAZING GmbH gewährleistet für MAZING World eine Verfügbarkeit von 99,0 % im Monatsmittel. Einzelheiten zur Messung, zu Ausnahmen (insbesondere angekündigte Wartungsfenster, Störungen von Diensten Dritter und höhere Gewalt) sowie zu den Supportleistungen regelt das Dokument „Service Level Agreement und Supportbedingungen“ in der jeweils gültigen Fassung.
12.2 Falls die monatlich gemessene Verfügbarkeit (a) in zwei (2) aufeinanderfolgenden Kalendermonaten weniger als 99 % erreicht oder (b) in drei (3) Kalendermonaten binnen eines Vertragsjahres weniger als 95 % beträgt, kann der Anwender den Einzelvertrag binnen 15 Tagen nach Auftreten der Nichteinhaltung schriftlich kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des Kalendermonats wirksam, in dem MAZING GmbH die Kündigung erhält. Bereits bezahlte Gebühren für nicht mehr in Anspruch genommene Leistungszeiträume werden aliquot rückerstattet.
12.3 Vorbehaltlich eventueller Schadenersatzansprüche nach Ziffer 17 sind im Falle der Verletzung des SLA neben dem Recht zur Kündigung weitergehende Ansprüche des Anwenders ausgeschlossen.
12.4 Aus dem SLA ausgenommen sind anwenderspezifische Endgeräte, die nicht den Systemanforderungen gemäß Einzelvertrag entsprechen.
13. Nutzung von Daten für die Entwicklung
13.1 MAZING GmbH und ihre verbundenen Unternehmen, Subunternehmer und externen Dienstleister dürfen quantitative Nutzungsdaten für Zwecke der Erstellung von Benchmarking-Studien, für Marketingzwecke oder andere Geschäftszwecke sammeln, nutzen und weitergeben sowie Analysen erstellen.
13.2 Sämtliche so gesammelten Daten sind anonym und aggregiert und identifizieren weder den Anwender noch seine Nutzer oder sonstige Dritte. Beispiele für die Verwendung von Analysen: Ressourcen- und Supportoptimierung, Performanceverbesserungen, Produktentwicklung, Überprüfung der Datensicherheit und -integrität, interne Datenprodukte wie Branchentrends und anonymes Benchmarking.
14. Laufzeit und Beendigung des Einzelvertrages
14.1 Die Laufzeit eines Einzelvertrages beginnt am im Einzelvertrag festgelegten Tag, spätestens jedoch mit der erstmaligen Bereitstellung des Service (Ziffer 4). Einzelverträge laufen für die Initiale Laufzeit von 12 Monaten, sofern im Einzelvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde. Die Laufzeit verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate (gemeinsam die „Vertragslaufzeit“), wenn nicht eine Partei den Einzelvertrag unter Einhaltung einer Frist von 30 (dreißig) Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich kündigt. Im Übrigen kann ein Einzelvertrag nur außerordentlich gemäß den nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer 14 gekündigt werden, soweit nicht abweichend schriftlich im Einzelvertrag vereinbart.
14.2 Unbeschadet sonstiger Ansprüche ist jede Partei berechtigt, einen Einzelvertrag außerordentlich schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn: (a) die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und im Falle einer behebbaren Verletzung trotz schriftlicher Abmahnung nicht bereit oder in der Lage ist, die Verletzung binnen 30 (dreißig) Tagen nach Erhalt der Abmahnung zu beseitigen; oder (b) über das Vermögen der anderen Partei das Insolvenzverfahren (oder ein nach lokalem Recht entsprechendes Verfahren) eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird. (c) Zur Klarstellung: Ein Kündigungsrecht wegen Nichteinhaltung der Verfügbarkeit besteht nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 12.2.
14.3 Bei Beendigung eines Einzelvertrages: (a) enden sämtliche Rechte zur Nutzung des Service gemäß diesen Bedingungen und dem Einzelvertrag; und (b) stellt der Anwender jede Nutzung des Service, der Dokumentation und aller Kopien hiervon ein und wird nach eigener Wahl sämtliche entsprechenden Gegenstände (i) löschen bzw. vernichten und auf Verlangen von MAZING GmbH die erfolgte Löschung bzw. Vernichtung schriftlich bestätigen oder (ii) an MAZING GmbH zurückgeben. Der Anwender ist berechtigt, eine Kopie der Dokumentation zu Archivierungszwecken zu behalten. Zudem hat der Anwender der Pflicht zur Entfernung von Skripten gemäß Ziffer 10.6 nachzukommen.
15. Plattform- und Hostinggebühr und Zahlungsbedingungen
15.1 Die Plattform- und Hostinggebühr wird jährlich im Voraus abgerechnet. Soweit im Einzelvertrag nicht abweichend vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
15.2 Ab Fälligkeit kann MAZING GmbH Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. MAZING GmbH kann den Zugriff auf den Service, soweit der Anwender im Zahlungsverzug ist, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ganz oder teilweise vorübergehend bis zur erfolgten Zahlung sperren.
15.3 Die Plattform- und Hostinggebühren verstehen sich zuzüglich Steuern und Abgaben. Soweit MAZING GmbH im Hinblick auf die Leistungserbringung unter einem Einzelvertrag Steuern zu entrichten hat, werden diese dem Anwender in jeweils geltender Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt.
15.4 Sofern nicht binnen 60 Tagen vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Erweiterung des Einzelvertrages vereinbart wird, ist MAZING GmbH berechtigt, die Plattform- und Hostinggebühr für die folgende Verlängerungsperiode von zwölf (12) Monaten mit Wirkung ab dem jeweiligen Jahrestag des Inkrafttretens des Einzelvertrages anzupassen. Eine Erhöhung darf höchstens dem Prozentsatz der Veränderung des Arbeitskostenindex von Statistik Austria (Bundesanstalt Statistik Österreich) entsprechen, der der Erhöhung vorausgeht.
16. Gewährleistung
16.1 Die Beschaffenheit und Funktionalität der geschuldeten Leistungen sind abschließend im Einzelvertrag und den dort in Bezug genommenen Dokumenten vereinbart. Wartungs- und Supportleistungen erbringt MAZING GmbH mit der verkehrsüblichen Sorgfalt und nach den anerkannten Regeln der Technik. Zusätzliche Leistungen oder Leistungsmerkmale schuldet MAZING GmbH nicht. MAZING GmbH leistet insbesondere keine Gewähr dafür, dass: (a) Probleme, die durch eine falsche Anwendung verursacht wurden, ausbleiben; (b) die vom Anwender angestrebten Ziele mit dem Service erreicht werden; (c) der Service zur Erfüllung individueller Vorgaben des Anwenders entwickelt wurde; (d) der Service außerhalb der Systemanforderungen fehlerfrei funktioniert. (e) MAZING GmbH leistet auch keine Gewähr für Datenverluste oder unbefugte Zugriffe, die durch eine angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheit im Rahmen der jeweils aktuellen Sicherheitsstruktur der Services nicht hätten verhindert werden können.
16.2 MAZING GmbH leistet Gewähr, dass der Service während der Vertragslaufzeit die im Einzelvertrag und in der Dokumentation vereinbarten Spezifikationen erfüllt.
16.3 MAZING GmbH behebt während der Vertragslaufzeit in angemessener Frist kostenlos Mängel, die der Anwender schriftlich oder elektronisch in nachvollziehbarer Form mitteilt. MAZING GmbH kann der Verpflichtung zur Mängelbeseitigung nach eigener Wahl auch dadurch nachkommen, dass sie auf eigene Kosten einen neuen, mangelfreien Stand des Service zur Verfügung stellt.
16.4 Ist der Austausch oder die Reparatur des Service oder von Teilen hiervon nicht zumutbar oder schlägt die Mängelbeseitigung fehl, ist der Anwender berechtigt, bei nicht nur unerheblichen Mängeln entweder die Minderung der Plattform- und Hostinggebühr zu verlangen oder den Einzelvertrag zu kündigen. Schadenersatz wegen eines Mangels leistet MAZING GmbH nur nach Maßgabe von Ziffer 17.
16.5 Macht der Anwender Sachmängelansprüche geltend, hat dies keinen Einfluss auf weitere zwischen ihm und MAZING GmbH geschlossene Verträge.
16.6 Soweit nach geltendem Recht zulässig, sind die vorgesehenen Gewährleistungsrechte abschließend.
16.7 Die Parteien sind sich einig, dass die Bestellung des Service durch den Anwender nicht von zukünftigen Funktionalitäten oder Eigenschaften des Service oder von öffentlichen Ankündigungen oder sonstigen Erklärungen von MAZING GmbH zu zukünftigen Funktionalitäten abhängig ist.
16.8 Gewährleistungsausschluss für AI Apps: In Bezug auf die AI Apps übernimmt MAZING GmbH keine Gewähr dafür, dass der Output fehlerfrei oder für einen bestimmten Zweck des Anwenders geeignet ist. Aufgrund der technischen Natur generativer KI kann nicht ausgeschlossen werden, dass Inhalte generiert werden, die Ähnlichkeiten mit Werken Dritter aufweisen oder sachliche Ungenauigkeiten enthalten.
17. Haftung
17.1 MAZING GmbH haftet für Schäden und den Ersatz von Aufwendungen aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Einzelvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von MAZING GmbH beigezogene Dritte zurückgehen.
17.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MAZING GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Anwender regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung begrenzt (i) pro Schadensfall auf EUR 2.000 und (ii) für sämtliche Schäden innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt auf das Doppelte der innerhalb dieses Kalenderjahres zu zahlenden Vergütung gemäß dem Einzelvertrag.
17.3 Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten einer Betriebsunterbrechung, Datenverluste, Schäden durch die Nutzung fehlerhafter Outputs der AI Apps, Schäden am Shopsystem durch Integrationen (Ziffer 10.6) oder Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
17.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Einwand des Mitverschuldens (z. B. Verletzung der Pflichten des Anwenders nach Ziffer 10) bleibt unberührt.
17.5 Erbringt MAZING GmbH Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter und entstehen in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten, tritt MAZING GmbH diese Ansprüche auf Verlangen an den Anwender ab. Der Anwender wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
17.6 Höhere Gewalt: Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar und begründet keine Haftung. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Krieg, Terrorismus, Aufstände, Naturkatastrophen, Feuer, Flut, Streik, Aussperrung oder andere Arbeitskämpfe (gleich ob eigene Mitarbeiter oder Dritte betroffen sind), Embargo, hoheitliche Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Datenleitungen, Ausfall von Infrastrukturleistungen Dritter außerhalb der Kontrolle von MAZING GmbH sowie sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss. MAZING GmbH wird den Anwender über den Eintritt eines solchen Ereignisses unverzüglich unterrichten.
17.7 Im Falle von Schäden und Aufwendungen des Anwenders, die durch Viren verursacht wurden und für die nicht der Anwender selbst verantwortlich ist, haftet MAZING GmbH nur bei Verschulden, im Rahmen der vorstehenden Regelungen und nur unter der weiteren Voraussetzung, dass der Virus durch angemessene, aktuelle Schutzmechanismen seitens MAZING GmbH hätte aufgefunden und beseitigt werden können.
17.8 Schadenersatzansprüche gegen MAZING GmbH verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen. Dies gilt nicht bei Vorsatz.
18. Vertraulichkeit
18.1 Jede Partei behält sich sämtliche Rechte an ihren Vertraulichen Informationen vor.
18.2 Jede Partei verpflichtet sich, sämtliche ihr vor Abschluss oder im Zusammenhang mit einem Einzelvertrag mitgeteilten oder zugänglich werdenden Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und diese nur für die Durchführung des Einzelvertrages zu nutzen. Vertrauliche Informationen dürfen nur zur Erfüllung des Vertragszwecks vervielfältigt werden; jede Vervielfältigung muss die Vertraulichkeitsvermerke des Originals tragen. Jede Partei verpflichtet sich, Vertrauliche Informationen der anderen Partei (a) mit verkehrsüblicher Sorgfalt zu verwahren und (b) nur solchen Vertretern offenzulegen, deren Kenntnis für die Durchführung des Einzelvertrages erforderlich ist und die mindestens in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Jede Partei ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen durch ihre Vertreter wie für eigenes Handeln verantwortlich.
18.3 Jede Partei unterrichtet die andere Partei schriftlich über jeden tatsächlichen oder vermuteten Missbrauch, jede widerrechtliche Verwendung oder unbefugte Weitergabe von Vertraulichen Informationen der mitteilenden Partei, von denen sie Kenntnis erlangt.
18.4 Die Regelungen gelten nicht für Vertrauliche Informationen, von denen die Empfängerpartei nachweisen kann, dass sie (a) von ihr unabhängig und ohne Nutzung der Vertraulichen Informationen entwickelt wurden; (b) ihr uneingeschränkt von einer anderen hierzu berechtigten Quelle bekannt wurden; (c) ohne ihr Verschulden zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder danach öffentlich bekannt wurden; (d) ihr zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits uneingeschränkt bekannt waren; (e) mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der mitteilenden Partei offengelegt werden; oder (f) aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift oder einer gerichtlichen, behördlichen oder aufsichtsbehördlichen Anordnung offengelegt werden müssen. In diesem Fall wird die Empfängerpartei, soweit gesetzlich zulässig, die mitteilende Partei umgehend in Kenntnis setzen, um dieser zu ermöglichen, Rechtsschutz zu beantragen oder die Offenlegung zu beschränken.
18.5 Die Regelungen dieser Ziffer 18 gelten jeweils für drei (3) Jahre nach Beendigung des jeweiligen Einzelvertrages, unter dem die entsprechenden Vertraulichen Informationen überlassen worden sind.
19. Feedback
Während der Vertragslaufzeit kann der Anwender MAZING GmbH freiwillig Informationen, Kommentare oder Vorschläge in Bezug auf die Services, die Software, Produkte oder Geschäfts- und Technologiepläne zur Verfügung stellen („Feedback“). Der Anwender räumt MAZING GmbH ein nicht ausschließliches, dauerhaftes, unwiderrufliches, weltweites, gebührenfreies, übertragbares und frei sublizenzierbares Recht ein, das Feedback unbeschränkt in allen in Betracht kommenden Verwertungsformen zu nutzen, insbesondere in Software, Produkte und Services zu integrieren, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu übersetzen, zu vertreiben und öffentlich wiederzugeben sowie diese Handlungen durch Lizenznehmer, Kunden und sonstige Dritte ausüben zu lassen. Der Anwender verzichtet auf das Recht zur Namensnennung.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Für das Vertragsverhältnis gilt, sofern nicht anders vereinbart, ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Die Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung. Für Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Geschäftssitz der MAZING GmbH als vereinbart.
20.2 MAZING GmbH ist berechtigt, den Service ganz oder in Teilen durch geeignete Subunternehmer erbringen zu lassen. MAZING GmbH haftet für von ihr eingesetzte Subunternehmer wie für eigenes Handeln.
20.3 Sollten eine oder mehrere dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, die unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
20.4 Regelungen, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung des Einzelvertrages fortgelten sollen, finden auch nach der Beendigung weiterhin Anwendung; dies gilt insbesondere für die Ziffern 8 bis 18.
20.5 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien, zur außergerichtlichen Beilegung des Konflikts eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Mediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden rechtliche Schritte frühestens einen Monat ab Scheitern der Verhandlungen eingeleitet.
20.6 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsverfahren als vorprozessuale Kosten geltend gemacht werden.
